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Gebäudemodernisierungsgesetz: Hände in Arbeitshandschuhen trennen die Rohre eines alten Gaskessels
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Gebäudemodernisierungsgesetz: was für Berliner Eigentümer gilt

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) gilt in seinen Kernregeln seit 29.07.2026 auch für Berliner Eigentümer. Die 65-%-Regel ist damit entfallen.

4,3 von 5 Sternen bei Google

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt in seinen Kernregeln seit 29.07.2026 und hieß bis dahin Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Alltag auch Heizungsgesetz. Die 65-%-Regel ist entfallen, die §§ 71 bis 73 sind gestrichen. Für Berliner Eigentümer zählt seitdem die Liste der Optionen in § 42 Abs. 2, auf der die elektrische Wärmepumpe steht. Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen Bio-Anteil von mindestens 10 %, und aus dem Berliner Wärmeplan ergibt sich keine zusätzliche Frist.

Thema Vorher (GEG) Seit 29.07.2026 (GModG) Fundstelle
Name Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226
65-%-Regel §§ 71 bis 73 entfallen Art. 1 Nr. 32
Betriebsverbot für alte Kessel § 72 alte Fassung entfallen Art. 1 Nr. 32
Heizungstausch Anteil von 65 % erneuerbar Liste der Optionen, darunter die elektrische Wärmepumpe § 42 Abs. 2
Neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung fiel unter die 65-%-Regel Bio-Anteil 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 § 43 Abs. 1
Beratung vor dem Einbau Pflicht nach § 71 Abs. 11 alte Fassung entfallen, keine neue Pflicht gestrichen; § 36 Satz 3 nur für Bauteiländerungen
Neubau 65-%-Regel bis Ende 2029 keine 65-%-Regel, ab 01.01.2030 Nullemissionsgebäude § 10 Abs. 2 Nr. 3; Art. 4

Der Rechtsstand dieser Übersicht ist der 05.11.2026.

Was ist aus der 65-Prozent-Regel geworden?

Sie ist gestrichen, das Gesetz schreibt beim Heizungstausch keinen Anteil von 65 % erneuerbarer Energie mehr vor. Das bestätigt das Bundesbauministerium, und die Streichung selbst steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 in Art. 1 Nr. 32.

Der Wert taucht trotzdem weiter auf. Für den KfW-Zuschuss zur Wärmepumpe müssen die versorgten Flächen zu mindestens 65 % erneuerbar versorgt sein (Technische Mindestanforderungen Nr. 3.1). Das ist eine Bedingung der Förderung und keine Pflicht aus dem Gesetz. Der Berliner Wärmeplan weist selbst darauf hin, dass seine Fußnote zur Regel überholt ist. Ältere Texte, die die Regel als geltend nennen, beschreiben den Stand vor dem 29.07.2026.

Welche Heizung darf ich jetzt einbauen?

Sie wählen aus der Liste in § 42 Abs. 2, und die elektrische Wärmepumpe steht dort ausdrücklich. Wer beim Heizungstausch zur Wärmepumpe wechselt, muss sich deshalb nicht mit den Bio-Anteilen befassen, weil diese nur Gas, Öl und Flüssiggas betreffen.

Die Entscheidung läuft damit vor allem über die laufenden Kosten und das Haus. Der Heizspiegel 2026 nennt für ein Einfamilienhaus mit 130 m² als Prognose für 2026 bei der Wärmepumpe 1.300 €, bei Erdgas 1.930 € und bei Heizöl 2.745 €. Welche Annahmen für Ihr Haus gelten, klärt die Rechnung, ob sich die Wärmepumpe lohnt.

Was gilt für eine neue Gas- oder Ölheizung?

Sie bleibt erlaubt, muss aber nach dem Einbau einen wachsenden Bio-Anteil bringen. § 43 Abs. 1 gilt für den Einbau von Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen nach dem 29.07.2026. Zum Anteil zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff bestimmter Herkunft, und die Pflicht lässt sich auch anders erfüllen, etwa über Solarthermie oder eine Hybridheizung.

Im Beispiel verbraucht ein Haus 20.000 kWh Gas im Jahr, und wir nehmen an, dass dieser Verbrauch gleich bleibt. Das Gesetz bezieht den Anteil auf die bereitgestellte Wärme, das Beispiel rechnet vereinfacht mit dem Gasverbrauch.

Ab Bio-Anteil mindestens Davon Bio im Beispiel (rechnerisch)
2029 10 % 2.000 kWh
2030 15 % 3.000 kWh
2035 30 % 6.000 kWh
2040 60 % 12.000 kWh

Erdgas kostete bei diesem Verbrauch 13,83 ct/kWh (BDEW, Stand 01.10.2026). Ein belastbarer Preis für Biomethan ist nicht belegt, deshalb bleibt die Mehrkostenrechnung offen und sollte vor dem Kauf einer neuen Gasheizung als Risiko gelten.

Hinzu kommt eine Grüngasquote ab 2028, deren Details die Bundesregierung bis 01.12.2026 in einem gesonderten Gesetz festlegen soll. Ein solches Gesetz ist bisher nicht belegt. Beim CO2-Preis liegt der Korridor 2026 bei 55 bis 65 €/t, für 2027 hat der Bundestag am 15.10.2026 denselben Korridor beschlossen, Bundesrat und Verkündung sind nicht belegt.

Wann zählt eine Hybridheizung?

Eine Hybridheizung aus Wärmepumpe und Kessel erfüllt die Pflicht aus § 43, wenn die Wärmepumpe groß genug ist. Maßstab ist nach Abs. 5 ihre Leistung am Teillastpunkt A, einem genormten Betriebspunkt aus dem Datenblatt. Läuft der Kessel als Spitzenlasterzeuger an kalten Tagen neben der Wärmepumpe (bivalent parallel oder teilparallel), muss sie mindestens 30 % seiner Leistung erreichen. Laufen Wärmepumpe und Kessel nie gleichzeitig (bivalent-alternativer Betrieb), sind es 40 %.

Als Faustwert nennt co2online, dass eine Wärmepumpe mit mindestens 30 % der Heizlast mindestens 65 % der Wärme deckt. Eine raumweise Berechnung der Heizlast ersetzt dieser Wert nicht, deshalb gehört sie in die Planung, bevor ein Kessel bestellt wird.

Muss meine alte Heizung jetzt raus?

Nein, das Gesetz schreibt den Tausch einer funktionierenden Heizung nicht vor. Auch das frühere Betriebsverbot für alte Kessel in § 72 ist gestrichen, und bei der Feuerstättenschau prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ein solches Verbot nicht mehr (§ 97 Abs. 1). Unabhängig davon gelten die Abgasgrenzwerte aus § 10 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) weiter. Ist Ihr Kessel sehr alt, fragen Sie deshalb Ihren Schornsteinfeger nach den Messwerten.

Sehr alte Kessel gibt es in Berlin viele. Der Wärmeplan zählt für 2024 über 130.000 Gas- und über 35.000 Ölfeuerstätten, die älter als 20 Jahre sind, darunter über 46.000 Gas- und fast 19.000 Ölfeuerstätten älter als 30 Jahre.

Beim Wechsel auf eine Wärmepumpe bekommen selbst nutzende Eigentümer für ihre Wohneinheit den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten bei einem Antrag bis 31.01.2027 (Stand 05.11.2026). Bedingung ist, dass sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung ersetzt oder eine funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Danach darf keine fossile oder gasbetriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah die Wohneinheiten mehr versorgen, die Ausnahmen stehen in Nr. 8.4.4 der Richtlinie.

Werkbank mit gepflegtem altem Werkzeug vor einer Ziegelwand

Was verlangt das Gesetz ab 6 Wohnungen?

Was gilt zusätzlich in Berlin?

Eine eigene Berliner Frist für den Heizungstausch ist nicht belegt. Der Wärmeplan, den der Senat am 16.06.2026 beschlossen hat, ist Orientierung und keine Vorschrift. Er hat keine unmittelbare Rechtswirkung, enthält keinen Anschlusszwang, und auch in Netzgebieten bleibt eine dezentrale Lösung zulässig. Im GModG selbst ergab die Volltextsuche nach dem Wort „Wärmeplan“ 0 Treffer.

§ 26 des Berliner Energiewendegesetzes erlaubt zwar eine Verordnung zum Anschluss- und Benutzungszwang, die sich aber auf Neubebauung beschränken soll, und eine geltende Verordnung ist nicht belegt. Wie Sie danach zwischen beiden Wegen abwägen, zeigt der Vergleich von Wärmepumpe und Fernwärme.

Eine Lücke gibt es im Milieuschutz. Die Genehmigungskriterien des Senats vom 07.04.2026 verweisen noch auf § 71 GEG, und wie die Bezirke das seit der Streichung auslegen, ist nicht belegt. Mehr dazu unter Genehmigung in Berlin.

Welche Stufen kommen noch?

Nach den Kernregeln vom 29.07.2026 folgen weitere Stufen zum 01.01.2027, 01.01.2028 und 01.01.2030 (Art. 9), daneben stehen die Bio-Anteile aus § 43.

Datum Was dann gilt Fundstelle
01.12.2026 Bundesregierung soll die Details der Grüngasquote festlegen Bundesbauministerium
01.01.2027 Betriebsprüfung entfällt bei Fernkontrolle oder Wartungsvertrag Art. 2 Nr. 23a
ab 2028 Grüngasquote Bundesbauministerium
ab 2029 Bio-Anteil mindestens 10 % § 43 Abs. 1
ab 2030 Bio-Anteil mindestens 15 % § 43 Abs. 1
01.01.2030 Neubau als Nullemissionsgebäude Art. 4
ab 2035 Bio-Anteil mindestens 30 % § 43 Abs. 1
ab 2040 Bio-Anteil mindestens 60 % § 43 Abs. 1

Was wir beim Tausch übernehmen

Wir berechnen die Heizlast Raum für Raum nach DIN EN 12831 und führen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B aus. Für die KfW stellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, den Antrag selbst stellen Sie. Als Meisterbetrieb für Heizungsbau in dritter Generation haben wir Öl-, Gas- und Wärmepumpenanlagen hundertfach verbaut, deshalb können wir auch den Weg vom alten Kessel zur neuen Anlage einschätzen.

Wir sind ein Handwerksbetrieb und keine Anwaltskanzlei, eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall gibt deshalb ein Anwalt oder die zuständige Behörde.

Steht bei Ihnen eine Entscheidung zwischen neuem Kessel und Wärmepumpe an, schauen wir uns das gern im ersten Termin an, der Sie nichts kostet. Sie erreichen uns unter 030 2192 8018, per Mail an kontakt@waermepumpe-in-berlin.de oder über das Formular, und wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück. Hilfreich sind die letzte Gasabrechnung, das Baujahr des Kessels und ein Foto der Anlage.

Warmwasser-Wärmepumpe als weißes Standgerät im Hauswirtschaftsraum

Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Nein, das Gesetz kennt sie seit 29.07.2026 nicht mehr. Wer jetzt tauscht, wählt aus der Liste der Optionen. Für den KfW-Zuschuss zur Wärmepumpe bleibt ein eigener Wert von 65 % bestehen, der aber nur die Förderung betrifft.

Heißt das Heizungsgesetz jetzt anders?

Ja, aus dem Gebäudeenergiegesetz ist das Gebäudemodernisierungsgesetz geworden. Die amtliche Textsammlung im Internet führt das Gesetz weiter unter der alten Abkürzung.

Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, das bleibt erlaubt. Eine nach dem 29.07.2026 eingebaute Gasheizung braucht aber ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil, etwa über Biomethan. Der Preis dafür ist heute nicht belegt, das gehört in die Rechnung vor dem Kauf.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt tauschen?

Nein, das Gesetz schreibt das nicht vor, auch das frühere Betriebsverbot für alte Kessel in § 72 ist gestrichen. Die Abgasgrenzwerte aus der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen gelten aber weiter. Fragen Sie bei einem sehr alten Kessel deshalb Ihren Schornsteinfeger nach den Messwerten.

Brauche ich vor dem Einbau eine Pflichtberatung?

Nein, diese Pflicht ist gestrichen, und eine neue vor dem Heizungseinbau gibt es nicht. Ein „informatorisches Beratungsgespräch“ steht nur noch bei Bauteiländerungen an Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen im Gesetz.

Erfüllt eine Wärmepumpe das neue Gesetz?

Ja, die elektrische Wärmepumpe gehört zu den ausdrücklich genannten Optionen. Die Bio-Anteile für Gas, Öl und Flüssiggas betreffen sie nicht.

Hat Berlin strengere Fristen als der Bund?

Nein, eine strengere Berliner Frist ist nicht belegt. Der Wärmeplan setzt keine Frist und schreibt keine bestimmte Heizung vor, und eine geltende Berliner Verordnung zum Anschlusszwang ist ebenfalls nicht belegt.

Brauche ich den hydraulischen Abgleich auch im Einfamilienhaus?

Nein, das Gesetz verlangt ihn erst ab 6 Wohnungen. Für den KfW-Zuschuss zur Wärmepumpe ist er aber auch im Einfamilienhaus Pflicht, und zwar nach Verfahren B.

Wie oft muss die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus geprüft werden?

5 Jahre beträgt der Abstand ohne Fernkontrolle, die erste Prüfung liegt spätestens 2 Jahre nach der Inbetriebnahme. Ab 01.01.2027 entfällt sie, wenn eine Fernkontrolle oder ein Wartungsvertrag besteht.

Gilt für meinen Neubau etwas anderes?

Ja, bis Ende 2029 gibt es auch dort keine 65-%-Regel, das Gesetz verweist auf die §§ 42 bis 45. Ab 01.01.2030 muss ein Neubau als Nullemissionsgebäude ohne CO2-Ausstoß aus fossilen Brennstoffen am Standort auskommen.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden schreiben

Google: 4,3 von 5 aus 15 Bewertungen. ProvenExpert: 4,40 von 5 aus 22 Bewertungen.

4,3★★★★15 Google-Bewertungen
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    Top Arbeit und super Beratung vielen Dank
    WilderWaschi, vor 3 Monaten
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    Firat Karaduman, vor einem Jahr

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