Wo in Spandau eine Erdsonde erlaubnisfähig ist
Im Süden des Bezirks gelten nur wenige Flächen als nicht erlaubnisfähig, im Norden viele. Für ganz Spandau gelten 56,0 % der Baublockfläche als grundsätzlich erlaubnisfähig, 28,4 % als nicht erlaubnisfähig und 15,6 % als teilweise (eigene Auswertung der Geodaten des Landes Berlin).
| Ortsteil |
Fläche im Wasserschutzgebiet |
für die Sonde nicht erlaubnisfähig |
| Gatow |
1 % |
0 % |
| Kladow |
10 % |
4 % |
| Staaken |
39 % |
26 % |
| Haselhorst |
46 % |
40 % |
| Hakenfelde |
75 % |
62 % |
| Falkenhagener Feld |
90 % |
76 % |
Die Unterschiede kommen von den Trinkwasserschutzgebieten, die 36,0 % der Bezirksfläche belegen. Am größten ist das Gebiet des Wasserwerks Spandau mit 21,6 km², dazu kommen Tegel mit 4,3 km², Staaken mit 3,4 km², Tiefwerder mit 2,1 km² und Kladow mit 1,5 km². In allen Schutzzonen ist eine Sonde grundsätzlich nicht erlaubnisfähig, eine Befreiung nach § 52 WHG ist nur denkbar. Auch ein Erdkollektor ist dort unzulässig.
Gebohrt werden darf bis zur Oberkante des Rupeltons, einer Tonschicht, und höchstens bis 400 m. Die Bohrtiefenkarte führt für Spandau Linien von 90 bis 420 m, in Kladow von 160 bis 210 m und in Staaken von 170 bis 330 m. Auf 28,1 % der Bezirksfläche verlangt das Land eine geologische Begleitung mindestens der ersten Bohrung, auf 11,4 % eine Begleitung und automatisierte Überwachung aller Bohrungen. Kein weiteres Erfordernis gibt es auf 17,7 %, unzulässig ist die Nutzung auf 33,8 %.
Die Entzugsleistung ist die Wärme, die eine Sonde je Meter aus dem Boden aufnimmt. Sie liegt auf 66,5 % der Fläche bei 40 bis 45 W/m und auf 23,6 % bei 35 bis 40 W/m (Umweltatlas). Im Feldtest WP-QS erreichte die Erdsonde im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 4,3 und Luft-Wasser von 3,4, gemeint ist das Verhältnis von Wärme zu Strom über ein Jahr. Für Häuser in Gatow und Kladow rechnen wir deshalb die Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde mit durch.