Was bedeuten die Baujahre für die Anlage?
Rund 40 % der Gebäude stammen aus der Zeit vor 1980, und die Schwerpunkte liegen bei 1949 bis 1957 und bei 2001 bis 2009. Für die älteren Häuser zählt vor allem die Vorlauftemperatur, für die jüngeren das Alter der Gasheizung.
Häuser von 1949 bis 1957
Hier prüfen wir im ersten Termin, ob die vorhandenen Heizkörper mit einem Vorlauf möglichst unter 55 °C auskommen. Vorlauf heißt das Heizwasser auf dem Weg in die Heizkörper. Wird ein Raum damit nicht warm, liegt der Tausch bei uns erfahrungsgemäß bei 350 bis 800 € brutto je Heizkörper, eingebaut. Mehr zu Häusern dieser Bauzeit steht bei der Wärmepumpe im Altbau, die Kosten ganzer Anlagen stehen gesondert, und das Angebot für Ihr Haus kommt nach dem ersten Termin.
Häuser von 2001 bis 2009
Läuft noch die Gasheizung aus der Bauzeit, entscheidet ihr Alter über den Bonus, den die KfW für die Wärmepumpe zahlt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus setzt bei einer Gasheizung voraus, dass sie funktioniert und ihre Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt, nur für Gas-Etagenheizungen gilt die Altersgrenze nicht. Zugleich sinkt er halbjährlich. Für selbst nutzende Eigentümer ergibt sich daraus rechnerisch diese Staffel.
| Gasheizung in Betrieb seit |
Frühester Antrag im Zeitraum |
Bonus für die Wärmepumpe |
| bis Januar 2007 |
bis 31.01.2027 |
16 Prozentpunkte |
| Februar bis Juli 2007 |
01.02. bis 31.07.2027 |
12 Prozentpunkte |
| August 2007 bis Januar 2008 |
01.08.2027 bis 31.01.2028 |
8 Prozentpunkte |
| Februar bis Juli 2008 |
01.02. bis 31.07.2028 |
4 Prozentpunkte |
| ab August 2008 |
ab 01.08.2028 |
entfällt |
Die Grundförderung für die Wärmepumpe beträgt 30 %, Stand 05.11.2026. Laut KfW „könnte“ sie 2027 auf 15 % sinken, wobei Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten 30 % behalten sollen, und die Detailregel fehlt noch. Wie der Antrag abläuft, steht beim KfW-Antrag Schritt für Schritt.