Die Reihenfolge lautet Termin, Bestätigung, Vertrag, Antrag, Zusage, Einbau und Nachweis. Am meisten hängt daran, dass der Vertrag erst mit Bedingung geschlossen wird und der Antrag vor dem ersten Handgriff im Heizungsraum eingeht.
1. Erster Termin, Heizlast und Angebot
Im ersten Termin sehen wir uns Heizung, Heizkörper, Aufstellort und Verbrauch an, und dieser Termin kostet Sie nichts. Danach rechnen wir die Heizlast Raum für Raum nach DIN EN 12831, denn diese Berechnung verlangt die Förderung der Wärmepumpe. Gemeint ist der Wärmebedarf jedes Raums am kältesten Auslegungstag.
Das Gerät muss auf der BAFA-Liste stehen, und die Anlage muss auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 ausgelegt sein, also auf dieses Verhältnis von Wärme zu Strom über ein Jahr. Was sonst ins Papier gehört, steht in der Prüfliste für Wärmepumpen-Angebote.
2. Bestätigung zum Antrag
Die BzA kommt vom Fachbetrieb und trägt eine 15-stellige Nummer. Sie nennt die geplante Anlage und die geplanten förderfähigen Kosten und bestätigt die technischen Mindestanforderungen. Wir stellen sie aus, sobald Anlage und Kosten feststehen, und geben sie Ihnen für den Antrag weiter. Ohne diese Bestätigung kommen Sie im Antrag nicht voran, planen Sie sie deshalb rechtzeitig vor einem Stichtag ein.
3. Vertrag mit Bedingung
Passt das Angebot, unterschreiben Sie den Vertrag mit der Bedingung und dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Achten Sie darauf, dass die Klausel ausdrücklich im Text steht und dass auch kein gesonderter Liefervertrag ohne sie läuft, etwa für Gerät oder Speicher. Bei Zweifeln am Wortlaut fragen Sie vor der Unterschrift bei der KfW nach.
4. Antrag bei der KfW
Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal Meine KfW, das Sie über die Produktseite des Programms 458 erreichen. Dort geben Sie die Nummer der BzA an und laden den Vertrag hoch. Eine Bevollmächtigung sieht das Merkblatt nur bei Eigentümergemeinschaften vor, deshalb bleibt dieser Schritt bei Ihnen. Für den Zeitpunkt zählt das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Legen Sie ihn also nicht auf den letzten Tag einer Bonusstufe.
5. Prüfung und Zusage
Eine Frist für die Zusage nennen Merkblatt und Produktseite nicht. Mit dem Einbau dürfen Sie schon nach dem Antrag und vor der Zusage beginnen, die Richtlinie erlaubt das auf eigenes Risiko. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss für die Wärmepumpe gibt es dabei nicht, und auch sonst sieht die Richtlinie keinen vor. Wer keinen Zeitdruck hat, wartet deshalb die Zusage ab.
6. Einbau und Inbetriebnahme
In den bewilligten 36 Monaten ab der Zusage wird die Anlage gebaut und in Betrieb genommen. Zu den Bedingungen der Förderung gehören dabei der hydraulische Abgleich nach Verfahren B, gedämmte Rohre, eine angepasste Heizkurve und die Messung von Strom und Wärme. Beim Abgleich werden die Wassermengen so eingestellt, dass jeder Heizkörper die berechnete Menge bekommt.
Liegt die Anschlussleistung über 4,2 kW, meldet der registrierte Elektroinstallateur die Anlage vor der Inbetriebnahme bei Stromnetz Berlin. Das intelligente Messsystem bestellen Sie für die geförderte Anlage ebenfalls, seine Kosten samt Steuerungseinrichtung sind förderfähig. Was die Meldung für die Stromrechnung bedeutet, steht bei Wärmepumpenstrom und § 14a in Berlin.
7. Nachweis und Auszahlung
Nach dem Einbau bestätigt der Fachbetrieb die Durchführung und erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der letzten Rechnung beginnt eine Frist von 6 Monaten, in der Sie BnD und Rechnungen als Nachweis in Meine KfW einreichen.
Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligung muss der Nachweis vorliegen, sonst verfällt der Zuschuss für die Wärmepumpe. Notieren Sie sich das Datum der letzten Rechnung deshalb gleich beim Eingang. Die Prüfung ist laut KfW in vielen Fällen sofort abgeschlossen, sonst meldet sie sich in der Regel binnen 2 Monaten, und ausgezahlt wird nach positiver Prüfung.