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KfW-Antrag für die Wärmepumpe: die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Den KfW-Antrag für die Wärmepumpe in Berlin stellen Sie selbst, bevor der Einbau beginnt. Für die Umsetzung bewilligt die KfW danach 36 Monate.

4,3 von 5 Sternen bei Google

Den KfW-Antrag für die Wärmepumpe stellen Sie selbst, und zwar bevor der Einbau beginnt. Vorher brauchen Sie vom Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, und einen Vertrag mit Bedingung. Ab der Zusage der KfW haben Sie 36 Monate für die Umsetzung. Binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung reichen Sie den Nachweis ein, erst danach zahlt die KfW aus.

Nr. Schritt Wer Frist
1 Erster Termin, Heizlast Raum für Raum, Angebot Fachbetrieb mit Ihnen vor dem Vertrag
2 Bestätigung zum Antrag (BzA) mit 15-stelliger Nummer Fachbetrieb vor dem Antrag
3 Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und voraussichtlichem Umsetzungsdatum Sie und der Fachbetrieb vor dem Antrag
4 Antrag im Programm 458 im Portal Meine KfW, mit Nummer der BzA und Vertrag Sie selbst, Vollmacht nur bei einer WEG vor Beginn; für 16 Prozentpunkte Eingang bis 31.01.2027
5 Prüfung und Zusage KfW keine Frist genannt
6 Einbau, hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahme, Meldung bei Stromnetz Berlin Fachbetrieb und Elektroinstallateur innerhalb der bewilligten 36 Monate ab der Zusage
7 Bestätigung nach Durchführung (BnD) Fachbetrieb nach Abschluss des Einbaus
8 Nachweis in Meine KfW, mit BnD und Rechnungen Sie selbst binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung, spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligung
9 Prüfung und Auszahlung KfW Prüfung oft sofort, sonst in der Regel binnen 2 Monaten

Grundlage der Tabelle sind die Förderrichtlinie vom 17.08.2026, das Merkblatt 458 (gültig ab 24.09.2026) und die Produktseite der KfW, jeweils mit Stand 05.11.2026.

Warum muss der Antrag vor dem Einbau liegen?

Ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag schließt die Wärmepumpe von der Förderung aus. Als Vorhabenbeginn gilt nach Nummer 9.2.1 der Richtlinie schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der zur Ausführung gehört. Planung und Beratung zählen nicht dazu, deshalb dürfen erster Termin, Heizlastberechnung und Angebot vorher stattfinden.

Mit der Bedingung im Vertrag hat der Betrieb seinen Auftrag, und trotzdem gilt das Vorhaben bei der KfW noch nicht als begonnen. Aufschiebend heißt, der Vertrag wird erst mit der Zusage wirksam, auflösend dagegen, dass er wegfällt, wenn die Zusage ausbleibt. In beiden Fällen gehört nach dem Merkblatt ein voraussichtliches Umsetzungsdatum hinein.

Die Schritte im Einzelnen

Die Reihenfolge lautet Termin, Bestätigung, Vertrag, Antrag, Zusage, Einbau und Nachweis. Am meisten hängt daran, dass der Vertrag erst mit Bedingung geschlossen wird und der Antrag vor dem ersten Handgriff im Heizungsraum eingeht.

1. Erster Termin, Heizlast und Angebot

Im ersten Termin sehen wir uns Heizung, Heizkörper, Aufstellort und Verbrauch an, und dieser Termin kostet Sie nichts. Danach rechnen wir die Heizlast Raum für Raum nach DIN EN 12831, denn diese Berechnung verlangt die Förderung der Wärmepumpe. Gemeint ist der Wärmebedarf jedes Raums am kältesten Auslegungstag.

Das Gerät muss auf der BAFA-Liste stehen, und die Anlage muss auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 ausgelegt sein, also auf dieses Verhältnis von Wärme zu Strom über ein Jahr. Was sonst ins Papier gehört, steht in der Prüfliste für Wärmepumpen-Angebote.

2. Bestätigung zum Antrag

Die BzA kommt vom Fachbetrieb und trägt eine 15-stellige Nummer. Sie nennt die geplante Anlage und die geplanten förderfähigen Kosten und bestätigt die technischen Mindestanforderungen. Wir stellen sie aus, sobald Anlage und Kosten feststehen, und geben sie Ihnen für den Antrag weiter. Ohne diese Bestätigung kommen Sie im Antrag nicht voran, planen Sie sie deshalb rechtzeitig vor einem Stichtag ein.

3. Vertrag mit Bedingung

Passt das Angebot, unterschreiben Sie den Vertrag mit der Bedingung und dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Achten Sie darauf, dass die Klausel ausdrücklich im Text steht und dass auch kein gesonderter Liefervertrag ohne sie läuft, etwa für Gerät oder Speicher. Bei Zweifeln am Wortlaut fragen Sie vor der Unterschrift bei der KfW nach.

4. Antrag bei der KfW

Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal Meine KfW, das Sie über die Produktseite des Programms 458 erreichen. Dort geben Sie die Nummer der BzA an und laden den Vertrag hoch. Eine Bevollmächtigung sieht das Merkblatt nur bei Eigentümergemeinschaften vor, deshalb bleibt dieser Schritt bei Ihnen. Für den Zeitpunkt zählt das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Legen Sie ihn also nicht auf den letzten Tag einer Bonusstufe.

5. Prüfung und Zusage

Eine Frist für die Zusage nennen Merkblatt und Produktseite nicht. Mit dem Einbau dürfen Sie schon nach dem Antrag und vor der Zusage beginnen, die Richtlinie erlaubt das auf eigenes Risiko. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss für die Wärmepumpe gibt es dabei nicht, und auch sonst sieht die Richtlinie keinen vor. Wer keinen Zeitdruck hat, wartet deshalb die Zusage ab.

6. Einbau und Inbetriebnahme

In den bewilligten 36 Monaten ab der Zusage wird die Anlage gebaut und in Betrieb genommen. Zu den Bedingungen der Förderung gehören dabei der hydraulische Abgleich nach Verfahren B, gedämmte Rohre, eine angepasste Heizkurve und die Messung von Strom und Wärme. Beim Abgleich werden die Wassermengen so eingestellt, dass jeder Heizkörper die berechnete Menge bekommt.

Liegt die Anschlussleistung über 4,2 kW, meldet der registrierte Elektroinstallateur die Anlage vor der Inbetriebnahme bei Stromnetz Berlin. Das intelligente Messsystem bestellen Sie für die geförderte Anlage ebenfalls, seine Kosten samt Steuerungseinrichtung sind förderfähig. Was die Meldung für die Stromrechnung bedeutet, steht bei Wärmepumpenstrom und § 14a in Berlin.

7. Nachweis und Auszahlung

Nach dem Einbau bestätigt der Fachbetrieb die Durchführung und erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der letzten Rechnung beginnt eine Frist von 6 Monaten, in der Sie BnD und Rechnungen als Nachweis in Meine KfW einreichen.

Spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligung muss der Nachweis vorliegen, sonst verfällt der Zuschuss für die Wärmepumpe. Notieren Sie sich das Datum der letzten Rechnung deshalb gleich beim Eingang. Die Prüfung ist laut KfW in vielen Fällen sofort abgeschlossen, sonst meldet sie sich in der Regel binnen 2 Monaten, und ausgezahlt wird nach positiver Prüfung.

Hände in Arbeitshandschuhen trennen die Rohre eines alten Gaskessels

Wer darf den Antrag stellen?

Antragsberechtigt ist der Eigentümer, beim Einfamilienhaus auch dann, wenn er es vermietet. Bauantrag oder Bauanzeige müssen dafür mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Fall Wer stellt den Antrag Hinweis
Einfamilienhaus, selbst bewohnt oder vermietet privater Eigentümer Klimageschwindigkeits-Bonus nur für die selbst genutzte Wohneinheit
Mehrfamilienhaus Eigentümer Grenze je Wohneinheit gestaffelt
Gemeinschaftseigentum WEG Bevollmächtigung möglich
Eigentumswohnung Wohnungseigentümer bei Maßnahmen am Sondereigentum
Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht im Programm 458 dafür das Programm 459
Mieter, Pächter, Nießbrauch nicht antragsberechtigt

Wie Beschluss und Staffel in einer Eigentümergemeinschaft zusammenspielen, steht bei der Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus. Für die geförderte Anlage gilt danach eine Zweckbindung von 10 Jahren.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Antrag brauchen Sie Vertrag und BzA, für die Boni zusätzlich Angaben zur alten Heizung und zum Einkommen. Den Nachweis stützen Sie am Ende auf BnD und Rechnungen.

Unterlage Wofür Worauf es ankommt
Vertrag Antrag Bedingung und voraussichtliches Umsetzungsdatum
BzA Antrag 15-stellige Nummer, vom Fachbetrieb
Jahr der Inbetriebnahme der alten Heizung Klimageschwindigkeits-Bonus Gas und Biomasse mindestens 20 Jahre; Öl, Kohle, Gas-Etage und Nachtstromspeicher ohne Altersgrenze
Einkommensteuerbescheide Einkommens-Bonus Einreichen laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027
Meldebestätigung, Grundbuchauszug Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus Nachweis von Selbstnutzung und Eigentum
Angaben zum Kind Grenzen 10.000 € höher Kind unter 18 im Haushalt, laut Merkblatt zusätzlich Kindergeldberechtigung
Rechnungen Nachweis Bruttoausgaben; Fachplanung und Gutachten getrennt ausgewiesen; bei Eigenleistung nur das Material
BnD Auszahlung vom Fachbetrieb, einzureichen binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung

Der Einkommens-Bonus für die Wärmepumpe beträgt 40 Prozentpunkte bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Punkte bis 40.000 € und 10 Punkte bis 50.000 €. Was davon in Ihrem Fall ankommt, rechnet der Zuschuss-Rechner für die Wärmepumpe in Euro aus.

Welche Fehler kosten den Zuschuss?

Am teuersten sind ein Vertrag ohne Bedingung und eine versäumte Nachweisfrist, denn beide kosten die gesamte Förderung der Wärmepumpe. Die übrigen Fehler lassen sich vor der Unterschrift ausräumen.

Fehler Folge Was hilft
Vertrag ohne Bedingung vor dem Antrag Ausschluss Klausel vor der Unterschrift prüfen
Baustart vor dem Antrag Ausschluss Einbautermin erst nach dem Eingang des Antrags
Nachweis zu spät Zuschuss verfällt Datum der letzten Rechnung notieren
Alte Heizung vor dem Antrag ausgebaut Bonus verlangt eine funktionstüchtige Altanlage Ausbau erst, wenn der Antrag eingegangen ist
Gerät nicht auf der BAFA-Liste keine Förderung Modell vor dem Vertrag prüfen
Posten im Antrag vergessen keine Aufstockung über den beantragten Umfang Heizkörper und Speicher schon in der BzA einplanen
Verzicht auf die Zusage neuer Antrag für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten vorher rechnen, welche Bonusstufe und Grenze dann gelten
Anschlusszwang übersehen Einzelheizung nicht gefördert im Umland die Satzung der Gemeinde lesen

In Berlin gibt es laut Wärmeplan vom 16.06.2026 keinen Anschlusszwang. Im Umland sieht das teils anders aus, in Falkensee gilt etwa eine Satzung für ein bestimmtes Gebiet. Zum Klimageschwindigkeits-Bonus gehören außerdem die fachgerechte Demontage der alten Anlage und die Vorgabe, dass danach keine fossile Heizung mehr die Wohneinheiten versorgt. Wie der Tausch selbst abläuft, beschreiben wir beim Heizungstausch auf die Wärmepumpe.

Was bedeutet der Stichtag 31.01.2027?

Bis 31.01.2027 muss nur der Antrag bei der KfW eingegangen sein, die Anlage darf später folgen. Dann gelten für die Wärmepumpe 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeits-Bonus und eine Grenze der förderfähigen Kosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Eingang des Antrags Klimageschwindigkeits-Bonus Grenze erste Wohneinheit
bis 31.01.2027 16 Prozentpunkte 28.000 €
01.02. bis 31.07.2027 12 Prozentpunkte 27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 Prozentpunkte 26.500 €
01.02. bis 31.07.2028 4 Prozentpunkte 25.750 €
ab 01.08.2028 entfällt 25.000 €, danach weiter sinkend

Beispiel. Angenommen sind ein selbst bewohntes Haus mit einer Wohneinheit, eine Ölheizung, Kosten von 35.000 € brutto und kein Einkommens-Bonus. Geht der Antrag bis 31.01.2027 ein, zahlt die KfW für die Wärmepumpe 46 % von 28.000 €, also 12.880 €. Am 01.02.2027 wären es 42 % von 27.250 €, also 11.445 €, solange die Grundförderung bei 30 % bleibt.

Der eine Tag macht im Beispiel rechnerisch 1.435 € aus. Sinkt die Grundförderung auf 15 % und greift kein Ausgleich für den Ursprung des Geräts, bleiben von 27.250 € noch 27 %, also 7.357,50 €. Legen Sie den Antrag deshalb nicht auf die letzte Woche vor dem Stichtag, wenn Vertrag und BzA ohnehin bereitliegen.

Was kann sich 2027 noch ändern?

Offen ist vor allem die Grundförderung, und alles in diesem Abschnitt hat den Stand 05.11.2026. Die Richtlinie nennt für die Wärmepumpe ab dem ersten Quartal 2027 eine Grundförderung von 15 % plus 15 Prozentpunkte für Geräte mit Ursprung in der Union. Die KfW schreibt dazu „könnte“, und die Detailregel fehlt noch, deshalb steht hier kein fester Stichtag.

Ebenfalls ab dem ersten Quartal 2027 sieht die Richtlinie vor, dass eine neue Wärmepumpe keine Förderung bekommt, wenn das Gebäude schon eine förderfähige Anlage mit Inbetriebnahme ab 01.01.2008 hat. Ausgenommen ist der Ersatz fossiler Erzeuger in bivalenten Systemen, also in Anlagen mit zwei Wärmeerzeugern. Prüfen Sie diesen Punkt vor allem dann, wenn Sie ein Haus mit vorhandener Anlage gekauft haben.

Was übernehmen wir und was bleibt bei Ihnen?

Wir rechnen die Heizlast, bauen die Anlage ein und stellen die BzA aus, den Antrag und den Nachweis reichen Sie ein. Mit welchen Summen Sie vor dem Zuschuss rechnen sollten, steht bei den Kosten eingebauter Wärmepumpen.

Für das erste Gespräch helfen die letzte Gas- oder Ölabrechnung, das Baujahr des Hauses und das Jahr, in dem Ihre Heizung in Betrieb ging. Daran lässt sich ablesen, welcher Bonus infrage kommt und wie viel Zeit bis zum Antrag bleibt. Sie erreichen uns unter 030 2192 8018, per Mail an kontakt@waermepumpe-in-berlin.de oder über das Formular, und wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Darf ich den Vertrag für die Wärmepumpe schon unterschreiben, bevor der Antrag bei der KfW liegt?

Ja, der Antrag setzt ihn sogar voraus, denn Sie laden den Vertrag dabei hoch. Er muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung und das voraussichtliche Umsetzungsdatum enthalten. Ohne diese Klausel zählt er als Vorhabenbeginn, und dann fällt die Wärmepumpe aus der Förderung.

Kann mein Heizungsbaubetrieb den KfW-Antrag für mich stellen?

Nein, beim eigenen Haus stellen Sie den Antrag selbst, denn eine Vollmacht sieht das Merkblatt 458 nur für Eigentümergemeinschaften vor. Der Fachbetrieb liefert Ihnen die Bestätigung zum Antrag mit ihrer 15-stelligen Nummer. Mit dieser Nummer stellen Sie Ihren Antrag für die Wärmepumpe.

Muss die Wärmepumpe bis zum 31.01.2027 schon eingebaut sein?

Nein, für die 16 Prozentpunkte Bonus zählt allein der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Den Einbau können Sie danach innerhalb der bewilligten 36 Monate legen. Auch dann muss die alte Heizung die Bedingungen des Bonus erfüllen.

Darf der Einbau schon vor der Zusage der KfW beginnen?

Ja, nach dem Antrag erlaubt die Richtlinie das, es geschieht aber auf eigenes Risiko. Eine Frist für die Zusage nennen Merkblatt und Produktseite der KfW nicht. Wenn die Heizung noch läuft, spricht wenig dagegen, die Zusage abzuwarten.

Ich wohne zur Miete, kann ich den Zuschuss für eine Wärmepumpe beantragen?

Nein, Mieter und Pächter sind nicht antragsberechtigt, und auch beim Nießbrauch ist der Antrag im Programm 458 ausgeschlossen. Den Zuschuss für die Wärmepumpe kann der private Eigentümer beantragen, auch wenn er das Haus vermietet. Sprechen Sie Ihren Vermieter also direkt darauf an.

Muss ich mein Einkommen für den Bonus belegen?

Ja, mit den Einkommensteuerbescheiden, andere Belege nimmt die KfW laut Merkblatt 458 nicht an. Zugrunde liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen, und der Bonus für die Wärmepumpe staffelt sich bis 30.000, 40.000 und 50.000 €. Einreichen können Sie diese Nachweise laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027, Stand 05.11.2026.

Bekomme ich den Zuschuss noch, wenn ich die Frist für den Nachweis verpasse?

Nein, mit der versäumten Frist verfällt der Zuschuss für die Wärmepumpe. Maßgeblich sind 6 Monate ab der letzten Rechnung und als äußerste Grenze 6 Monate nach Ablauf der Bewilligung. Tragen Sie sich den Termin deshalb gleich in den Kalender ein.

Kann ich nach der Zusage noch etwas nachtragen, wenn zum Beispiel neue Heizkörper dazukommen?

Nein, eine Aufstockung über den beantragten Umfang hinaus schließt das Merkblatt 458 aus. Planen Sie Heizkörper und Speicher deshalb schon in der Bestätigung zum Antrag ein, beide zählen bei der Wärmepumpe zu den förderfähigen Kosten. Mit dem Zusatzantrag beantragen nur selbst nutzende Eigentümer in WEG und Mehrfamilienhaus ihre Boni, spätestens 6 Monate nach der Zusage.

Kann ich den Antrag zurückziehen und später neu stellen?

Ja, aber nach einem Verzicht ist ein neuer Antrag für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten möglich. Das kann teuer werden, weil der Bonus für die Wärmepumpe bei Anträgen ab 01.02.2027 von 16 auf 12 Prozentpunkte sinkt. Rechnen Sie das vor einem Verzicht also für Ihren Fall durch.

Bekomme ich den Bonus auch für meine alte Gastherme?

Ja, wenn sie funktioniert und ihre Inbetriebnahme beim Antrag mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Öl, Kohle, Gas-Etagenheizungen und Nachtstromspeicher gibt es keine Altersgrenze. In beiden Fällen muss die Altanlage beim Umstieg auf die Wärmepumpe fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden schreiben

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