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4,3 von 5aus 15 Google-BewertungenMeisterbetriebüber 60 Jahre Heizungsbau in BerlinHeizlast gerechnetfür Ihr Haus, nicht geschätztKfW-Antrag begleitetbis zu 70 %, mit Einkommensbonus bis 80 %Alle zwölf Bezirkeund das nahe Umland
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Wärmepumpe Förderung in Berlin

Für eine Wärmepumpe in Berlin zahlt die KfW Eigentümern einen Zuschuss. Er beträgt nach dem Stand vom 05.11.2026 je nach Fall 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten.

4,3 von 5 Sternen bei Google

Wie hoch ist Ihr KfW-Zuschuss?

Gerechnet nach der Förderrichtlinie vom 17.08.2026 für ein selbst genutztes oder vermietetes Haus mit einer Wohneinheit. Über den Antrag entscheidet die KfW.

Die Tabelle mit denselben Werten steht weiter unten auf dieser Seite. Lieber gleich sprechen? 030 2192 8018

Für den Einbau einer Wärmepumpe zahlt die KfW Eigentümern in Berlin nach dem Stand vom 05.11.2026 einen Zuschuss von 30 bis 70 %. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind es bis zu 80 %, gerechnet auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 17.08.2026 mit dem KfW-Programm 458, und die Grenze von 28.000 € gilt für Anträge bis 31.01.2027. Bei einer Wärmepumpe für 35.000 € sind das im Beispiel 8.400 bis 22.400 €.

Der Rechner wendet diese Sätze auf ein Haus mit einer Wohneinheit an. Über den Antrag entscheidet die KfW, und einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.

Welche Boni gibt es für die Wärmepumpe?

Auf die 30 % Grundförderung kommen der Klimageschwindigkeits-Bonus für den Ersatz einer alten Heizung und der Einkommens-Bonus. Beide gelten nur für selbst nutzende Eigentümer und nur für die selbst genutzte Wohneinheit.

Baustein Satz Bedingung Richtlinie
Grundförderung 30 % Eigentümer, Wärmepumpe erfüllt die technischen Bedingungen Nr. 8.4.1 c
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 Prozentpunkte bei Antrag bis 31.01.2027 funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, oder funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung mit mindestens 20 Jahren seit Inbetriebnahme Nr. 8.4.4
Einkommens-Bonus 40 Prozentpunkte Haushaltseinkommen bis 30.000 € Nr. 8.4.5
Einkommens-Bonus 30 Prozentpunkte über 30.000 bis 40.000 € Nr. 8.4.5
Einkommens-Bonus 10 Prozentpunkte über 40.000 bis 50.000 € Nr. 8.4.5
Höchstsatz 80 % Einkommen bis 30.000 €, mit Familienzuschlag bis 40.000 € Nr. 8.4.1
Höchstsatz 70 % alle übrigen Fälle Nr. 8.4.1

Für den Klimageschwindigkeits-Bonus muss die Altanlage fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, und danach darf keine fossile oder gasbetriebene Heizung die Wohneinheiten versorgen (Ausnahmen in Nr. 8.4.4). Die Einkommensteuerbescheide für den Einkommens-Bonus lassen sich laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027 einreichen. Ein Effizienz-Bonus kommt in Richtlinie, Infoblatt 11.1 und Merkblatt 458 nicht vor, auch wenn ältere Seiten ihn noch nennen.

Welche Fristen gelten für Bonus und Kostengrenze?

Der Bonus und die Grenze für die erste Wohneinheit sinken halbjährlich mit dem Antragsdatum, und der nächste Schritt kommt am 01.02.2027. Diese Stufen stehen fest in der Richtlinie.

Antrag Klimageschwindigkeits-Bonus Grenze erste Wohneinheit
bis 31.01.2027 16 Prozentpunkte 28.000 €
01.02. bis 31.07.2027 12 Prozentpunkte 27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 Prozentpunkte 26.500 €
01.02. bis 31.07.2028 4 Prozentpunkte 25.750 €
ab 01.08.2028 entfällt je Halbjahr 25.000 / 24.250 / 23.500 / 22.750 €, ab 01.08.2030 22.000 €

Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Durchführer. Wie Sie von diesem Datum aus rückwärts planen, zeigt die Seite zum Heizungstausch auf die Wärmepumpe.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Was bleibt bei 35.000 € als Eigenanteil?

Im Beispiel bleiben von 35.000 € Kosten für die Wärmepumpe je nach Fall 12.600 bis 26.600 € bei Ihnen. Das Einkommen ist ohne Kind gerechnet, der Antrag geht bis 31.01.2027 ein, die Grenze liegt bei 28.000 € und die Grundförderung beim heutigen Satz von 30 %.

Förderstaffel von 30 bis 80 Prozent mit Zuschuss im Beispiel eines Hauses mit 35.000 Euro Kosten

Fall, Antrag bis 31.01.2027 Satz Zuschuss Eigenanteil
Vermieter, oder Selbstnutzer ohne Bonus 30 % 8.400 € 26.600 €
Selbstnutzer, jüngere Gasheizung, Einkommen über 40.000 bis 50.000 € 40 % 11.200 € 23.800 €
Selbstnutzer, Öl oder Gas ab 20 Jahren, Einkommen über 50.000 € 46 % 12.880 € 22.120 €
wie zuvor, Einkommen über 40.000 bis 50.000 € 56 % 15.680 € 19.320 €
Selbstnutzer, jüngere Gasheizung, Einkommen über 30.000 bis 40.000 € 60 % 16.800 € 18.200 €
Öl oder Gas ab 20 Jahren, Einkommen über 30.000 bis 40.000 € (76 %, gedeckelt) 70 % 19.600 € 15.400 €
Öl oder Gas ab 20 Jahren, Einkommen bis 30.000 € (86 %, gedeckelt) 80 % 22.400 € 12.600 €

Geht der Antrag für die Wärmepumpe erst ab 01.02.2027 ein, gelten die folgenden Werte, solange die Grundförderung bei 30 % bleibt.

Fall, Antrag 01.02. bis 31.07.2027, Grenze 27.250 € Satz Zuschuss Eigenanteil
Selbstnutzer, Öl oder Gas ab 20 Jahren, Einkommen über 50.000 € 42 % 11.445 € 23.555 €
wie zuvor, Einkommen über 40.000 bis 50.000 € 52 % 14.170 € 20.830 €
wie zuvor, Einkommen über 30.000 bis 40.000 € (72 %, gedeckelt) 70 % 19.075 € 15.925 €
wie zuvor, Einkommen bis 30.000 € (82 %, gedeckelt) 80 % 21.800 € 13.200 €

Bei alter Heizung und einem Einkommen über 50.000 € ergibt der spätere Antrag rechnerisch 1.435 € weniger Zuschuss. Wer eine funktionierende alte Heizung ersetzt, sollte den Antrag deshalb möglichst bis 31.01.2027 stellen.

Sinkt die Grundförderung ab 2027 auf 15 %?

Das ist offen, Stand 05.11.2026. Die Richtlinie nennt „ab dem ersten Quartal 2027“ eine Grundförderung von 15 % und 15 Prozentpunkte Bonus für Wärmepumpen mit „Ursprung in der Union“. Die KfW schreibt dagegen, die Grundförderung „könnte“ auf 15 % sinken.

Dass Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bei 30 % bleiben, ist laut KfW geplant. Die Detailregel zum Ursprung fehlt noch, denn das Infoblatt 11.1 kündigt sie „im Laufe des 1. Quartals 2027“ an, während die Produktseite der KfW für Details „im 2. Halbjahr 2026“ nennt. Deshalb nennen wir weder einen festen Stichtag noch Geräte, die den Bonus sicher erhalten.

Für die Rechnung heißt das, dass ein Antrag im Jahr 2027 in zwei Varianten denkbar ist. Für einen Selbstnutzer mit Antrag ab 01.02.2027, 12 Prozentpunkten Bonus und einer Wärmepumpe für 35.000 € ergeben sich bei 30 % Grundförderung rechnerisch 11.445 €. Sinkt sie ohne Ursprungs-Bonus auf 15 %, sind es mit 27 % rechnerisch 7.357,50 €. Sicher sind heute allein die 16 Prozentpunkte und die Grenze von 28.000 € für Anträge bis 31.01.2027, die 30 % gehören für einen Antrag im Januar 2027 nicht dazu.

Ab dem ersten Quartal 2027 sieht die Richtlinie außerdem keine Förderung mehr vor, wenn das Gebäude schon eine förderfähige Anlage mit Inbetriebnahme ab 01.01.2008 hat. Davon ausgenommen bleibt, wer in einem bivalenten System, also mit zwei Wärmeerzeugern, den fossilen Teil ersetzt.

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Welche technischen Bedingungen muss die Anlage erfüllen?

Gefördert werden nur Wärmepumpen der BAFA-Liste, ausgelegt auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, mit raumweiser Heizlast und hydraulischem Abgleich. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von Wärme zu Strom über ein Jahr, der Abgleich stellt die Durchflüsse an jedem Heizkörper ein.

Bedingung Wert Fundstelle
Heizlast raumweise nach DIN EN 12831 TMA Nr. 3.1
Hydraulischer Abgleich Pflicht, Verfahren B BEG EM Nr. 5.3
Effizienz Luft (ηs bei 35 / 55 °C) 150 / 125 % TMA Nr. 3.4.2
Effizienz Erdwärme und Wasser 180 / 140 % TMA Nr. 3.4.2
Geräusch Außengerät mindestens 10 dB unter VO (EU) 813/2013 TMA Nr. 3.4.5
Kältemittel natürliche empfohlen, ab 01.01.2028 nur noch diese TMA Nr. 3.4.4
Messung Strom und Wärme messen, Effizienz anzeigen TMA Nr. 3.1
Schnittstelle bis 30.06.2027 SG Ready 2.0, VHP Ready oder EEBUS; ab 01.07.2027 Code of Conduct oder EEBUS TMA Nr. 3.4.3
Intelligentes Messsystem Bestellpflicht, Kosten förderfähig TMA Nr. 3.4.3

Bei kommunalem Anschlusszwang ist eine Einzelheizung nicht förderfähig, außer die Kommune hat für das Grundstück eine Befreiung erteilt. In Berlin schafft der Wärmeplan vom 16.06.2026 keinen solchen Zwang, im Umland regeln aber etwa Falkensee und Teltow den Anschluss in Satzungsgebieten, deshalb prüfen wir das dort vorab.

Förderfähig sind die Bruttoausgaben für die Wärmepumpe samt Einbau, Fundament, Elektro, Speichern, Heizkörpern und Ausbau der Altanlage, bei Eigenleistung nur das Material. Photovoltaik, Stromspeicher und Außenanlagen zählen nicht dazu. Was diese Posten kosten, steht im Überblick über Preise und Posten.

Was gilt im Mehrfamilienhaus und für Vermieter?

Vermieter erhalten für die Wärmepumpe die Grundförderung von 30 %, die Boni gelten nur für selbst genutzte Wohnungen. Die Grenze wächst mit der Zahl der Wohnungen und gilt je Gebäude insgesamt, bei Etagenheizungen anteilig zu gleichen Teilen.

Gebäude Grenze bis 31.01.2027 30 % davon, rechnerisch
1 Wohneinheit 28.000 € 8.400 €
2 Wohneinheiten 43.000 € 12.900 €
6 Wohneinheiten 103.000 € 30.900 €
8 Wohneinheiten 119.000 € 35.700 €
10 Wohneinheiten 135.000 € 40.500 €

Die zweite bis sechste Wohneinheit zählen je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Eine WEG beantragt den Zuschuss für das Gemeinschaftseigentum selbst. Die volle Mieterhöhung nach § 559f BGB setzt eine nachgewiesene Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 voraus, in bestimmten Gebäuden entfällt der Nachweis. Mehr dazu steht bei der Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag für die Wärmepumpe muss vor Beginn der Arbeiten bei der KfW eingehen. Ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baustart davor schließt den Zuschuss aus, Planung und Beratung sind dagegen schon vorher erlaubt.

Wir stellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, eine 15-stellige Nummer, mit der Sie den Antrag selbst über die KfW-Seite zum Programm 458 stellen. Die Reihenfolge aller Schritte vom Vertrag bis zur Auszahlung steht unter KfW-Antrag für die Wärmepumpe. Die Anlage bleibt danach 10 Jahre zweckgebunden.

Gibt es Kredit oder Steuerbonus als Alternative?

Gibt es in Berlin eine eigene Förderung?

Für selbst nutzende Eigentümer gibt es zurzeit keine Berliner Landesförderung für die Wärmepumpe. Für das Landesprogramm Effiziente GebäudePLUS lassen sich seit 19.12.2023 keine Anträge mehr stellen.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können über „ZuHaus in Berlin“ eine Energieberatung vor Ort nutzen, die nichts kostet und bis Ende 2027 finanziert ist. Für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten gibt es die CO2-Initialberatung ENEO mit 95 %, höchstens 595 €, und die IBB bietet ein Darlehen bis 100.000 € je Wohneinheit an. Treffen weitere öffentliche Mittel mit dem Zuschuss für die Wärmepumpe zusammen, gilt laut Richtlinie eine Obergrenze von 60 % der geförderten Investitionsausgaben.

Was übernehmen wir für den Zuschuss?

Wir rechnen die Heizlast Raum für Raum, machen den Abgleich nach Verfahren B, stellen die BzA aus und lassen die Anlage durch unseren Partner, einen Elektro-Meisterbetrieb, bei Stromnetz Berlin melden. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe gehört dazu auch die Wahl des Aufstellorts nach Schall und Abstand, und unser Angebot kommt nach dem ersten Termin, der nichts kostet.

Für das Gespräch helfen das Alter der Heizung, ein Foto vom Typenschild und eine grobe Angabe zum Haushaltseinkommen, falls Sie den Bonus nutzen wollen. Telefonisch sind wir unter 030 2192 8018 erreichbar, per Mail unter kontakt@waermepumpe-in-berlin.de, und das Ergebnis aus dem Förderrechner können Sie über das Formular gleich mitschicken.

Häufige Fragen

Meine Gasheizung ist erst zehn Jahre alt. Bekomme ich für die Wärmepumpe trotzdem etwas?

Ja, die Grundförderung von 30 % hängt nicht vom Alter der alten Heizung ab. Den Bonus für den schnellen Tausch gibt es bei Gas allerdings erst ab 20 Jahren, nur die Gas-Etagenheizung hat keine Altersgrenze. Der Einkommens-Bonus kann unabhängig davon dazukommen.

Meine alte Heizung ist schon kaputt. Gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus noch?

Nein, die Richtlinie verlangt eine funktionstüchtige Altanlage. Grundförderung und Einkommens-Bonus für die Wärmepumpe bleiben davon unberührt. Die Miete einer Übergangsheizung bis zu einem Jahr zählt zu den förderfähigen Kosten.

Gilt beim Einkommen ein anderer Wert, wenn wir Kinder haben?

Ja, mit einem Kind unter 18 im Haushalt zählt das Einkommen 10.000 € weniger, die KfW-Tabelle führt dann 40.000, 50.000 und 60.000 €. Das Merkblatt 458 verlangt zusätzlich die Kindergeldberechtigung im selben Haushalt. Halten Sie deshalb beide Nachweise bereit.

Muss der Antrag vor dem Vertrag gestellt werden?

Nein, der Vertrag kommt zuerst, denn Sie laden ihn beim Antrag hoch. Er braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum. Ohne diese Bedingung gilt er als Vorhabenbeginn, und der Zuschuss für die Wärmepumpe ist verloren.

Zählt bei der Frist 31.01.2027 das Datum, an dem ich absende?

Nein, maßgeblich ist laut Richtlinie das Datum des Eingangs beim Durchführer. Planen Sie deshalb etwas Luft ein, zumal die Bestätigung des Fachbetriebs vorher vorliegen muss. Danach gelten 12 Punkte Bonus und die Grenze von 27.250 €.

Darf nach dem Antrag schon gebaut werden, bevor die Zusage da ist?

Ja, der Beginn nach dem Antrag und vor der Zusage ist zulässig. Das geschieht allerdings auf eigenes Risiko und ohne Rechtsanspruch.

Kann ich als Mieter die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen?

Nein, Mieter und Pächter sind nicht antragsberechtigt. Das gilt auch für die GbR, für die es das Programm 459 gibt, und für den Nießbrauch. Den Antrag stellt der Eigentümer, bei Gemeinschaftseigentum die WEG.

Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?

36 Monate beträgt der Bewilligungszeitraum. Den Nachweis reichen Sie binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung ein, spätestens 6 Monate nach Ablauf der Bewilligung. Sonst verfällt der Zuschuss.

Wird auch eine gebrauchte Wärmepumpe gefördert?

Nein, gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen, ebenso Gas-Wärmepumpen und Raumluft-Wärmepumpen. Gefördert werden nur Geräte, die auf der Liste des BAFA stehen, und diese Liste lässt sich für jedes Modell online nachschlagen.

Mein Haus ist erst drei Jahre alt. Gibt es den Zuschuss für die Wärmepumpe?

Nein, das Gebäude muss laut Merkblatt 458 mindestens 5 Jahre alt sein. Bei neueren Häusern fällt dieser Zuschuss deshalb weg. Für den Steuerbonus nach § 35c gilt mit über 10 Jahren eine noch höhere Grenze.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden schreiben

Google: 4,3 von 5 aus 15 Bewertungen. ProvenExpert: 4,40 von 5 aus 22 Bewertungen.

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