Das ist offen, Stand 05.11.2026. Die Richtlinie nennt „ab dem ersten Quartal 2027“ eine Grundförderung von 15 % und 15 Prozentpunkte Bonus für Wärmepumpen mit „Ursprung in der Union“. Die KfW schreibt dagegen, die Grundförderung „könnte“ auf 15 % sinken.
Dass Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten bei 30 % bleiben, ist laut KfW geplant. Die Detailregel zum Ursprung fehlt noch, denn das Infoblatt 11.1 kündigt sie „im Laufe des 1. Quartals 2027“ an, während die Produktseite der KfW für Details „im 2. Halbjahr 2026“ nennt. Deshalb nennen wir weder einen festen Stichtag noch Geräte, die den Bonus sicher erhalten.
Für die Rechnung heißt das, dass ein Antrag im Jahr 2027 in zwei Varianten denkbar ist. Für einen Selbstnutzer mit Antrag ab 01.02.2027, 12 Prozentpunkten Bonus und einer Wärmepumpe für 35.000 € ergeben sich bei 30 % Grundförderung rechnerisch 11.445 €. Sinkt sie ohne Ursprungs-Bonus auf 15 %, sind es mit 27 % rechnerisch 7.357,50 €. Sicher sind heute allein die 16 Prozentpunkte und die Grenze von 28.000 € für Anträge bis 31.01.2027, die 30 % gehören für einen Antrag im Januar 2027 nicht dazu.
Ab dem ersten Quartal 2027 sieht die Richtlinie außerdem keine Förderung mehr vor, wenn das Gebäude schon eine förderfähige Anlage mit Inbetriebnahme ab 01.01.2008 hat. Davon ausgenommen bleibt, wer in einem bivalenten System, also mit zwei Wärmeerzeugern, den fossilen Teil ersetzt.