Der Rechengang in dB(A) fürs Reihenmittelhaus
Der Abstand folgt aus dem Emissionspegel, also dem Wert, mit dem das Gerät am Aufstellort in die Rechnung eingeht. Er ergibt sich aus der Schallleistung, abzüglich der Sichtverbindung und zuzüglich der Zuschläge für Reflexion und Tonhaltigkeit.
Für die Sichtverbindung zieht der LAI-Leitfaden bei direkt sichtbarem Fenster 0 dB ab, bei indirekter Sicht 5 dB und ohne Sicht 15 dB. Die Reflexion kostet an der Hauswand 3 dB, in der Ecke, zwischen zwei Wänden oder unter einem Vordach 6 dB. Nur wenn keine Fläche näher als 3 m liegt, entfällt dieser Zuschlag. Die Tabelle zeigt, was das für ein Gerät mit 54 dB(A) und zum Vergleich für eines mit 50 dB(A) bedeutet.
| Aufstellung |
Rechnung |
Pegel |
Reines Wohngebiet |
Allgemeines Wohngebiet |
Mischgebiet |
| Frei, keine Fläche näher als 3 m |
54 + 0 |
54 dB |
6,7 m |
3,4 m |
1,7 m |
| An der Hauswand |
54 + 3 |
57 dB |
9,7 m |
5,2 m |
2,6 m |
| In der Ecke oder unter dem Vordach |
54 + 6 |
60 dB |
13,9 m |
7,6 m |
3,9 m |
| Hauswand, Fenster nur indirekt sichtbar |
54 + 3 − 5 |
52 dB |
5,2 m |
2,6 m |
1,2 m |
| Ecke, Gebäude dazwischen |
54 + 6 − 15 |
45 dB |
1,9 m |
1,0 m |
1,0 m |
| Hauswand, Gerät mit 50 dB(A) |
50 + 3 |
53 dB |
5,9 m |
3,0 m |
1,4 m |
| Ecke, Gerät mit 50 dB(A) |
50 + 6 |
56 dB |
8,6 m |
4,5 m |
2,2 m |
Die Abstände stammen aus der LAI-Tabelle (Stand 28.08.2023) und sind hier ohne Tonzuschlag gerechnet. Die Tabelle enthält 6 dB Reserve und geht von 1,5 m Quellhöhe und 2 m Empfängerhöhe aus.
Beispiel. Das Reihenmittelhaus liegt im allgemeinen Wohngebiet, das Gerät soll an die Gartenfassade. Als Annahme liegt das nächste Schlafzimmerfenster 4 m entfernt und ist direkt sichtbar. Mit 54 dB(A) ergibt sich ein Pegel von 57 dB und damit ein nötiger Abstand von 5,2 m, die Stelle scheidet also aus. Mit 50 dB(A) im Nachtbetrieb sinkt der Pegel auf 53 dB, die Tabelle verlangt dann 3,0 m, und die 4 m reichen.
Offen bleibt in diesem Beispiel der Tonzuschlag für einen hörbaren Einzelton im Gerätegeräusch, den der Leitfaden mit 0, 3 oder 6 dB ansetzt. Ist er unbekannt, rechnet man zur Sicherheit mit 3 dB, das wären hier 56 dB und 4,5 m, und die 4 m reichten nicht mehr. Deshalb klären wir diesen Wert vor dem Angebot mit dem Hersteller und rechnen dann neu. Als grobe Regel senkt doppelter Abstand den Pegel um 6 dB(A) (dena). Das Bayerische Landesamt für Umwelt rechnet strenger und nennt bei 50 dB im reinen Wohngebiet 6 m, wo die LAI-Tabelle 3,9 m ausweist.