Eine Erdsonde, also eine Bohrung, über die die Wärmepumpe Wärme aus dem Untergrund holt, ist im größten Teil des Bezirks grundsätzlich möglich. Ausgenommen sind die Wasserschutzgebiete Tiefwerder mit 4,4 km² und Beelitzhof mit 0,8 km², die zusammen 8,1 % der Bezirksfläche ausmachen und nur Grunewald und Westend betreffen.
Nach unserer eigenen Auswertung der Geodaten des Landes Berlin sind 5,3 % der Baublockfläche nicht erlaubnisfähig und 8,3 % teilweise. In Grunewald liegen 17 % der Fläche im Schutzgebiet und 10 % der Baublockfläche gelten als nicht erlaubnisfähig, in Westend sind es 10 % und 7 %. Die Werte weichen ab, weil der eine die gesamte Fläche zählt und der andere nur die Baublöcke.
Gebohrt wird in Berlin höchstens bis zur Oberkante des Rupeltons, einer Tonschicht im Untergrund, und nie tiefer als 400 m. Im Bezirk liegen die Linien der Bohrtiefenkarte zwischen 70 und 220 m, in Grunewald zwischen 90 und 220 m, deshalb kann dieselbe Anlage an zwei Adressen ganz verschieden aussehen. Auf 44,5 % der Fläche kommen keine Auflagen hinzu, auf 30,4 % verlangt die Karte eine geologische Begleitung aller Bohrungen und auf 15,0 % die der ersten Bohrung.
Beispiel. Eine Anlage braucht 6 kW Entzugsleistung, das ist unsere Annahme. Die beiden häufigsten Klassen im Bezirk sind 35 bis 40 W je Meter auf 48,0 % und 40 bis 45 W je Meter auf 36,0 % der Fläche. Bei 40 W je Meter ergibt das rechnerisch 150 m Bohrung. Steht die Rupelton-Linie bei 220 m, reicht eine Sonde. Bei 70 m sind es mindestens drei Sonden, die untereinander 6 m Abstand brauchen.
Liegt das Grundstück außerhalb des Schutzgebiets und kommt das Bohrgerät auf den Garten, passt die Sonde gut zu einem Eigenheim in Grunewald oder an der Heerstraße. Trifft eines davon nicht zu, ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die naheliegende Lösung.