Laut BWP-Branchenstudie waren 2025 bundesweit 83 % der verkauften Luft-Wasser-Wärmepumpen Monoblock-Geräte und 17 % Split-Anlagen. Beim Monoblock sitzt der gesamte Kältekreis im Außengerät, ins Haus führt nur Heizwasser, und deshalb ist die Aufstellung ohne Kälteschein möglich. Eine Split-Anlage verbindet Außen- und Inneneinheit über eine Kältemittelleitung und passt, wenn draußen kein frostsicherer Wasserweg möglich ist oder die Leitung durch enge Durchbrüche muss.
Beide Bauformen sind Luft-Wasser-Wärmepumpen und arbeiten mit demselben Kreislauf. Den Ausschlag geben heute oft das Kältemittel und der Weg der Leitung ins Haus.
| Merkmal | Monoblock | Split |
|---|---|---|
| Marktanteil 2025, Luft-Wasser | 83 % | 17 % |
| Kältekreis | komplett im Außengerät | auf Außen- und Inneneinheit verteilt |
| Leitung ins Haus | Heizwasser | Kältemittel |
| Frostschutz | für die Wasserleitung im Freien einplanen | an der Verbindungsleitung nicht nötig |
| Aufstellung | ohne Kälteschein möglich | Sachkundenachweis nötig |
| Arbeiten am Kältekreis | Sachkundenachweis nötig | Sachkundenachweis nötig |
| Neugeräte bis 12 kW | GWP über 150 ab 2027 verboten, F-Gase ab 2032 | GWP über 150 ab 2027 verboten, F-Gase ab 2035 |
| Größere Neugeräte | bis 50 kW: GWP über 150 ab 2027 | über 12 kW: GWP über 750 ab 2029, über 150 ab 2033 |
| Tausch einer Einheit | nur ein Gerät, kein Teiltausch der Einheiten | gilt als Neuanlage |
Quellen: BWP Branchenstudie 2026 und BWP Kältemittel, Abruf 05.11.2026; Umweltbundesamt, FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 9. Die F-Gase-Stichtage stehen so bei BWP, Verbote nach 2030 stehen laut BWP unter dem Vorbehalt einer Überprüfung, und von den Verboten kann abgewichen werden, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort das erfordern.


