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4,3 von 5aus 15 Google-BewertungenMeisterbetriebüber 60 Jahre Heizungsbau in BerlinHeizlast gerechnetfür Ihr Haus, nicht geschätztKfW-Antrag begleitetbis zu 70 %, mit Einkommensbonus bis 80 %Alle zwölf Bezirkeund das nahe Umland
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Wärmepumpe Mehrfamilienhaus Berlin: drei große Außeneinheiten auf dem Flachdach eines Wohnblocks
Meisterbetrieb Heizungsbau

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus in Berlin

Wir bauen Wärmepumpen für Mehrfamilienhäuser in Berlin, vom Mietshaus bis zum Wohnquartier mit Hunderten Wohnungen. Bei 10 Wohnungen zahlt die KfW für die Anlage im Beispiel 40.500 € Zuschuss.

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Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Worum geht es?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Um welches Gebäude geht es?

Danach richten sich Größe, Aufstellort und Förderung.

Wie wird heute geheizt?

Eine Schätzung genügt.

Was ist im Haus schon da?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wann soll die Anlage laufen?

Die KfW zahlt den Bonus von 16 % bei einem Antrag bis zum 31.01.2027.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und vereinbaren den ersten Termin. Der kostet nichts.

Oder rufen Sie an: 030 2192 8018, Mo–Fr 7–17 Uhr

Für eine Wärmepumpe in einem Berliner Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen rechnet die KfW bis zu 135.000 € als förderfähige Kosten an. Mit der Grundförderung von 30 % ergibt das im Beispiel 40.500 € Zuschuss ohne Boni. Die Grenze gilt für Anträge bis 31.01.2027, die 30 % gelten Stand 05.11.2026. Der Wert gilt für Vermieter ebenso wie für Eigentümergemeinschaften, denn beide bekommen für die Wärmepumpe die Grundförderung.

Im Mietshaus kommen zur Technik drei Fragen hinzu: der Beschluss der Eigentümergemeinschaft, die Mieterhöhung beim Vermieter und der Milieuschutz in 82 Berliner Gebieten. Als Meisterbetrieb für Heizungsbau mit über 60 Jahren Erfahrung bauen wir Wärmepumpen jeder Art und Größe ein, ausdrücklich auch Großprojekte. Eigentümern und Verwaltung liefern wir die technischen Unterlagen, die sie für diese Entscheidungen brauchen.

Welche Mehrfamilienhäuser in Berlin kommen infrage?

Infrage kommen Häuser mit einem Platz für die Außengeräte und mit Heizflächen, die möglichst ganzjährig unter 55 °C Vorlauf auskommen. Der Vorlauf ist die Temperatur des Heizwassers auf dem Weg zu den Heizkörpern.

Wohnungen im Gebäude Gebäude in Berlin (Zensus 2022) Was die Planung bestimmt
3 bis 6 35.538 Aufstellort im Hof oder Garten, Abgleich ab 6 Wohnungen gesetzlich
7 bis 12 70.940 Oft Kaskade, also mehrere Wärmepumpen, die zusammen die Heizlast decken
13 und mehr 42.109 Kaskade, Hof oder Dach, Vergleich mit Fernwärme

Die Berliner Wohnungen werden laut Zensus vor allem mit Gas (921.188) und Fernwärme (869.472) beheizt, Heizöl folgt mit 180.554. Die Größe der Anlage ergibt sich aus der Heizlast, die wir Raum für Raum nach DIN EN 12831 rechnen. Ein erster Überschlag über den Verbrauch gibt die Richtung an, für ein Mietshaus ersetzt er die Rechnung aber nicht. Das gilt besonders dann, wenn Seitenflügel und Quergebäude an derselben Verteilung hängen.

Hinterhof eines Gründerzeithauses mit zwei Außeneinheiten auf einem Betonsockel

Übernehmen wir auch Großprojekte und ganze Quartiere?

Ja, wir übernehmen Wärmepumpen auch für ganze Wohnquartiere und Viertel mit Hunderten Wohnungen. Dann planen wir jedes Gebäude nach seiner eigenen Heizlast und legen fest, wo Kaskaden, Außengeräte oder Sondenfelder Platz finden.

Bei Erdwärme versorgen im größeren Haus oft sechs bis zwölf Bohrungen im Hof oder unter dem Stellplatz eine Kaskade im Keller. Die Bohrungen laufen in zwei bis drei Wochen durch, und das Bohrunternehmen beauftragen wir. Auch die Förderung rechnet die KfW je Gebäude: Bei einem Haus mit 100 Wohnungen zählen bis zu 855.000 € als förderfähige Kosten, mit 30 % Grundförderung sind das rechnerisch 256.500 €.

Förder-Staffel: Wie viel rechnet die KfW je Wohnung an?

Für die Wärmepumpe zählt die erste Wohnung bei Antrag bis 31.01.2027 mit 28.000 €, die zweite bis sechste mit je 15.000 € und jede weitere mit 8.000 €. Die Grenze gilt je Gebäude insgesamt, bei Etagenheizungen anteilig zu gleichen Teilen.

Gebäude mit Förderfähige Kosten höchstens Zuschuss mit 30 %, rechnerisch
2 Wohnungen 43.000 € 12.900 €
6 Wohnungen 103.000 € 30.900 €
8 Wohnungen 119.000 € 35.700 €
10 Wohnungen 135.000 € 40.500 €

Gerechnet nach BEG EM Nr. 8.3.1 a, Stand 05.11.2026, ohne Boni und bei ausgeschöpfter Grenze. Ab 01.02.2027 sinkt der Wert für die erste Wohnung auf 27.250 €. Für die Wärmepumpe nennt die Richtlinie ab dem ersten Quartal 2027 außerdem eine Grundförderung von 15 % plus 15 Punkte für Ursprung in der Union, die KfW formuliert „könnte“. Die Detailregel fehlt, Stand 05.11.2026, und ein Tagesdatum nennt die Richtlinie nicht. Sicher ist bei Antrag bis 31.01.2027 deshalb die Grenze, die 30 % dagegen nur bis zum Beginn dieser Änderung.

Die Boni gelten im Mietshaus nur anteilig. Den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten für die Wärmepumpe bekommen selbst nutzende Eigentümer und nur für ihre eigene Wohnung (BEG EM Nr. 8.4.4). Einen rechtlichen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht, die übrigen Bedingungen stehen im Ratgeber zur KfW-Förderung für Wärmepumpen.

Vor der Entscheidung für die Wärmepumpe können Häuser ab 3 Wohneinheiten die CO2-Initialberatung ENEO der IBB nutzen, gefördert mit 95 %, höchstens 595 € (Stand 22.09.2026). Für die Erneuerung der Heizung bietet die IBB außerdem Darlehen bis 100.000 € je Wohneinheit an. Ob sich Darlehen und Zuschuss in Ihrem Fall kombinieren lassen, klärt die Bank.

Wer entscheidet in der WEG, und was gilt für Vermieter?

In der Eigentümergemeinschaft beschließt die Versammlung über die Wärmepumpe am Gemeinschaftseigentum, und die WEG stellt auch den KfW-Antrag. Gehört das Haus einem einzelnen Eigentümer, entscheidet und beantragt er selbst.

Beim Antrag darf sich nur die WEG vertreten lassen, was in der Praxis meist die Verwaltung übernimmt. Mit welcher Mehrheit die Gemeinschaft beschließen muss, klären Verwaltung oder Anwalt. Für den Beschluss liefern wir die folgenden Unterlagen.

  • Heizlast: Die raumweise Rechnung nach DIN EN 12831 begründet Größe und Zahl der Geräte.
  • Aufstellort und Schall: Hof oder Dach stehen mit Schallleistung und Abstand zu den nächsten Fenstern in der Planung.
  • Kosten und Zuschuss: Das Angebot nennt die Posten einzeln, die Fördergrenze für Ihre Wohnungszahl rechnen wir daneben.
  • Vertragsbedingung: Vor dem Antrag darf ein Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und voraussichtlichem Umsetzungsdatum geschlossen werden.

Vermieter müssen zusätzlich die Jahresarbeitszahl im Blick behalten, also das Verhältnis von Wärme zu Strom über ein Jahr. Die volle Mieterhöhung nach § 559f BGB setzt grundsätzlich den Nachweis eines Werts von mindestens 2,5 voraus, für einige Gebäude entfällt dieser Nachweis. Ihn erbringt ein Fachunternehmer, und zwar in der Regel rechnerisch vor der Inbetriebnahme und nicht anhand von Betriebswerten. Für die KfW muss die Wärmepumpe ohnehin auf mindestens 3,0 ausgelegt sein.

Nicht antragsberechtigt sind Mieter, Pächter und Nießbrauchnehmer. Eine GbR nutzt statt des Programms 458 das Programm 459.

Gründerzeithaus: Wohin mit den Außengeräten?

Im Berliner Gründerzeithaus bleiben meist Hof und Dach. Im Hof wirft jede Wand den Schall zurück, auf dem Dach fehlt bei dichter Bebauung laut Umweltbundesamt teils der Platz.

Hausteil Was das für die Anlage bedeutet
Vorderhaus Heizungsraum im Keller, Durchfahrt als Weg für Gerät und Material
Seitenflügel Leitungsweg entlang der Hofwand, Fenster oft nah am Gerät
Quergebäude Längster Leitungsweg, zweite Verteilung prüfen, Fenster an der Stirnseite des Hofs
Hof Zuschlag 6 dB in der Ecke, Fenster ringsum, Fläche für Fundament
Dach Für Propan-Geräte laut BWP dieselben Vorgaben wie am Boden, Statik und Körperschall gesondert prüfen

Für den Hof ergibt sich ein Beispiel aus der LAI-Tabelle der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz. Ein Gerät mit 56 dB(A) in der Hofecke geht mit 62 dB in die Rechnung ein. Bis zum nächsten Fenster sind das 5,2 m im Mischgebiet und 9,7 m im allgemeinen Wohngebiet. Mehrere Geräte sind zusammen lauter als eines, und auch das rechnen wir vor dem Angebot durch. Bei Propangeräten mit über 5 kg Füllmenge muss der Bereich außen zusätzlich beschränkt zugänglich und mit einem Warnhinweis versehen sein.

Gasetagenheizungen sind im Berliner Altbau ein eigener Fall, denn jede Wohnung hat ihre Therme, und zentrale Leitungen fehlen. Der Umbau von der Etagenheizung auf eine zentrale Wärmepumpe zählt zu den förderfähigen Kosten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), früher GEG, hat die 65-%-Regel zum 29.07.2026 gestrichen, samt der §§ 71 bis 73. Der Umbau ist damit eine Entscheidung der Eigentümer über Kosten und Zeitpunkt.

Was verlangt das Gesetz ab sechs Wohnungen?

Ab 6 Wohnungen sind nach dem Einbau ein hydraulischer Abgleich und später eine Betriebsprüfung vorgeschrieben. Der Abgleich stellt die Anlage so ein, dass jeder Heizkörper die passende Wassermenge bekommt.

Pflicht Gilt für Inhalt Fundstelle
Hydraulischer Abgleich ab 6 Wohnungen, wasserführend Raumweise Heizlast, Verfahren B oder gleichwertig, schriftliche Bestätigung § 60c GModG
Betriebsprüfung ab 6 Wohnungen, Einbau ab 2024 Nach voller Heizperiode, spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme, ohne Fernkontrolle alle 5 Jahre § 60a GModG
Entfall der Prüfung ab 01.01.2027 Bei Fernkontrolle oder Wartungsvertrag BGBl. 2026 I Nr. 226
Abgleich mit Förderung jede Wohnungszahl Für die geförderte Wärmepumpe nach Verfahren B BEG EM Nr. 5.3

Beim Netz ist Stromnetz Berlin zuständig. Über 4,2 kW Anschlussleistung meldet der registrierte Elektroinstallateur die Anlage im Kundenportal. Wird eine Wärmepumpe über 11 kW gesteuert, bleiben mindestens 40 % der Anschlussleistung verfügbar. Für Kaskaden gilt laut Bundesnetzagentur bei Direktansteuerung derselbe Faktor 0,4.

Milieuschutz: Darf die Heizung dort getauscht werden?

Ja, grundsätzlich, wenn die bestehende Anlage mindestens 15 Jahre alt ist. So steht es seit 01.07.2026 in den Berliner Genehmigungskriterien, und das gilt auch für selbst genutztes Eigentum.

Berlin hat 82 soziale Erhaltungsgebiete mit 661.935 Wohnungen zum 31.12.2024, nach eigener Rechnung rund 32 % des Bestands. Nur Marzahn-Hellersdorf hat keines. Ob Ihr Haus dazugehört, zeigt die Straßenliste der Senatsverwaltung.

Ein Punkt ist offen, denn die Vorschrift verweist auf § 71 GEG, der seit dem GModG gestrichen ist. Wie die Bezirke das auslegen, ist bisher nicht belegt. Klären Sie die Genehmigung deshalb vor dem Vertrag mit dem Stadtentwicklungsamt des Bezirks, Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Genehmigung der Wärmepumpe.

Muss ein Mietshaus wegen des Wärmeplans an die Fernwärme?

Nein, der Senat hat den Wärmeplan am 16.06.2026 ohne unmittelbare Rechtswirkung und ohne Anschlusszwang beschlossen. Eine dezentrale Lösung bleibt auch in Netzgebieten zulässig.

Der Heizspiegel 2026 sieht für eine Wohnung mit 70 m² im Jahr 2026 Heizkosten von 735 € mit Wärmepumpe, 1.120 € mit Erdgas und 1.310 € mit Fernwärme. Das sind Bundeswerte als Prognose, kein Berliner Vergleich. Liegt eine Leitung vor dem Haus und fehlt im Hof der Platz, liegt der Fernwärmeanschluss näher, und das sagen wir Ihnen dann im ersten Termin. Den Vergleich von Wärmepumpe und Fernwärme gibt es auch ausführlich.

Was kostet die Anlage im Mietshaus?

Für Mehrfamilienhäuser und Quartiere nennen wir keine Spanne, denn der Preis ergibt sich aus Heizlast, Zahl der Wohnungen und Aufstellort. Ihren Preis bekommen Sie im Angebot nach dem ersten Termin.

Posten Was dazugehört Für die Wärmepumpe förderfähig (Infoblatt 11.1)
Einbau Inbetriebnahme, Einregulierung, Einweisung, Abgleich, Heizkurve, Transport Ja
Aufstellung Fundament, Aufständerung, Unterkonstruktion, Einhausung Ja
Elektro Elektrische Infrastruktur, Durchbrüche, Netzanschluss, intelligentes Messsystem Ja
Wärmeverteilung Heizkörper, Thermostatventile, Pumpen, Einrohr auf Zweirohr, Etage auf zentral Ja
Altanlage Ausbau, Entsorgung von Öl- und Gastank Ja
Umfeld Gerüst, Wiederherstellung, WEG-Verwaltungskosten, Fachplanung und Gutachten getrennt ausgewiesen Ja
Außenanlagen Herrichtung des Grundstücks, Freiflächen, Photovoltaik, Stromspeicher Nein

Die Preisspannen für das Einfamilienhaus lassen sich nicht einfach auf ein Haus mit zehn Wohnungen hochrechnen. Sie helfen aber beim Einordnen einzelner Posten wie Heizkörper oder Pufferspeicher.

Ablauf mit Eigentümern und Verwaltung

Der Ablauf beginnt mit einem kostenlosen ersten Termin und endet mit der Inbetriebnahme, danach folgt der Nachweis bei der KfW. Dazwischen liegt in der WEG die Eigentümerversammlung, und sie bestimmt oft den Zeitplan.

  1. Erster Termin. Wir sehen uns Heizung, Heizkörper, Hof und Dach an und sprechen mit Eigentümer oder Verwaltung über den Verbrauch.
  2. Planung. Wir rechnen die Heizlast raumweise, prüfen die Vorlauftemperatur und wählen den Aufstellort nach Schall und Abstand.
  3. Beschluss. Mit Angebot und Unterlagen entscheidet die Eigentümerversammlung, beim Einzeleigentümer entfällt dieser Schritt.
  4. Vertrag und Antrag. Der Vertrag erhält die Bedingung, wir stellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, der Auftraggeber stellt den KfW-Antrag.
  5. Einbau. Wir bauen die Anlage ein und führen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B aus.
  6. Meldung und Inbetriebnahme. Ein Elektro-Meisterbetrieb, mit dem wir zusammenarbeiten, meldet die Anlage bei Stromnetz Berlin, danach nehmen wir sie in Betrieb.

Wo wir Mehrfamilienhäuser umstellen

Wir arbeiten in allen zwölf Berliner Bezirken, und die Ausgangslage unterscheidet sich stark. In Friedrichshain-Kreuzberg stammen 59,0 % der Gebäude von vor 1919, dem höchsten Wert der Bezirke, und 11 Milieuschutzgebiete umfassen 1.052 ha. Für Wärmepumpen in Mitte zählen der höchste Fernwärmewert der Bezirke und 14 Milieuschutzgebiete. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind es 9 Gebiete mit 397 ha, und 43,7 % der Gebäude heizen mit Fernwärme.

Was die Verwaltung für den ersten Termin bereitlegt

Hilfreich sind die letzte Heizkostenabrechnung, das Baujahr, die Zahl der Wohnungen und Fotos von Heizungsraum, Hof und Dach. Bei einer WEG hilft zusätzlich der Termin der nächsten Eigentümerversammlung, weil sich daraus der Zeitplan für den Antrag ergibt. Das Gespräch können Sie unter 030 2192 8018 oder per Mail an kontakt@waermepumpe-in-berlin.de beginnen, das Formular geht ebenso. Der erste Termin kostet nichts, und Antwort bekommen Sie innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Bekommen wir als Eigentümergemeinschaft KfW-Förderung für die Wärmepumpe?

Ja, für das Gemeinschaftseigentum ist die WEG antragsberechtigt, und Stand 05.11.2026 gibt es für die Wärmepumpe 30 % Grundförderung. Beim Antrag darf sie sich vertreten lassen, etwa durch die Verwaltung. Auch die WEG-Verwaltungskosten zählen zu den förderfähigen Kosten.

Ich vermiete alle Wohnungen. Bekomme ich den Bonus mit den 16 Punkten?

Nein, den Klimageschwindigkeits-Bonus für die Wärmepumpe gibt es nur für selbst genutzte Wohnungen. Als Vermieter rechnen Sie mit den 30 % Grundförderung. Bei 10 Wohnungen und ausgeschöpfter Grenze sind das im Beispiel 40.500 €.

Bekomme ich den Bonus, wenn ich selbst im Haus wohne und den Rest vermiete?

Ja, aber nur für Ihre eigene Wohnung und nur, wenn die alte Heizung die Bedingungen erfüllt. Für die vermieteten Wohnungen bleibt es bei der Grundförderung der Wärmepumpe. Den Bonus beantragen Sie mit einem Zusatzantrag, spätestens 6 Monate nach der Zusage für das Haus.

Kann ich die Wärmepumpe auf die Miete umlegen?

Ja, eine Mieterhöhung ist möglich, die volle Höhe nach § 559f BGB aber grundsätzlich nur mit Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5. Für einige Gebäude entfällt dieser Nachweis, sonst erbringt ihn ein Fachunternehmer in der Regel vor der Inbetriebnahme. Den Einzelfall klären Sie mit Ihrer Verwaltung oder einem Mietrechtler.

Geht das auch, wenn jede Wohnung eine eigene Gastherme hat?

Ja, der Umbau von Etagenheizungen auf eine zentrale Wärmepumpe zählt zu den förderfähigen Kosten. Nötig sind neue Leitungen im Haus und der Zugang zu allen Wohnungen. Deshalb sprechen wir den Ablauf früh mit Eigentümern und Verwaltung durch.

Unser Haus liegt im Milieuschutz. Dürfen wir trotzdem umstellen?

Ja, grundsätzlich ist der Heizungstausch dort genehmigungsfähig, wenn die bestehende Anlage mindestens 15 Jahre alt ist. Die Vorschrift verweist allerdings auf einen inzwischen gestrichenen Paragrafen. Eine feste Zusage gibt deshalb nur das Stadtentwicklungsamt des Bezirks.

Müssen wir an die Fernwärme, wenn eine Leitung in unserer Straße liegt?

Nein, der Berliner Wärmeplan vom 16.06.2026 hat keine unmittelbare Rechtswirkung und sieht keinen Anschlusszwang vor. Eine dezentrale Lösung bleibt auch im Netzgebiet zulässig. Ob der Anschluss für Ihr Haus näher liegt, ist eine Rechenfrage.

Ab wie vielen Wohnungen ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

6 Wohnungen sind die gesetzliche Schwelle nach § 60c GModG. Soll die Wärmepumpe von der KfW gefördert werden, ist der Abgleich nach Verfahren B unabhängig von der Wohnungszahl Pflicht.

Können Sie mir vorab einen Preis für zehn Wohnungen nennen?

Nein, für Mehrfamilienhäuser gibt es keine neutrale Preisquelle je kW, und ohne Heizlast wäre jede Zahl geraten. Sie bekommen den Preis im Angebot nach dem ersten Termin. Im Angebot stehen die Posten einzeln, damit die Eigentümer sie vergleichen können.

Können die Geräte bei uns aufs Dach?

Ja, wenn Platz und Statik es hergeben und der Schutzbereich frei bleibt. Bei Propangeräten dürfen Dachentlüfter und Dachentwässerung nicht in diesem Bereich liegen. Bei dichter Bebauung fehlt laut Umweltbundesamt teils der Platz, dann bleibt der Hof.

Bewertungen

Was Kundinnen und Kunden schreiben

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    WilderWaschi, vor 3 Monaten
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    Patrick Weiß, vor 9 Monaten
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    Firat Karaduman, vor einem Jahr

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