Förder-Staffel: Wie viel rechnet die KfW je Wohnung an?
Für die Wärmepumpe zählt die erste Wohnung bei Antrag bis 31.01.2027 mit 28.000 €, die zweite bis sechste mit je 15.000 € und jede weitere mit 8.000 €. Die Grenze gilt je Gebäude insgesamt, bei Etagenheizungen anteilig zu gleichen Teilen.
| Gebäude mit |
Förderfähige Kosten höchstens |
Zuschuss mit 30 %, rechnerisch |
| 2 Wohnungen |
43.000 € |
12.900 € |
| 6 Wohnungen |
103.000 € |
30.900 € |
| 8 Wohnungen |
119.000 € |
35.700 € |
| 10 Wohnungen |
135.000 € |
40.500 € |
Gerechnet nach BEG EM Nr. 8.3.1 a, Stand 05.11.2026, ohne Boni und bei ausgeschöpfter Grenze. Ab 01.02.2027 sinkt der Wert für die erste Wohnung auf 27.250 €. Für die Wärmepumpe nennt die Richtlinie ab dem ersten Quartal 2027 außerdem eine Grundförderung von 15 % plus 15 Punkte für Ursprung in der Union, die KfW formuliert „könnte“. Die Detailregel fehlt, Stand 05.11.2026, und ein Tagesdatum nennt die Richtlinie nicht. Sicher ist bei Antrag bis 31.01.2027 deshalb die Grenze, die 30 % dagegen nur bis zum Beginn dieser Änderung.
Die Boni gelten im Mietshaus nur anteilig. Den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten für die Wärmepumpe bekommen selbst nutzende Eigentümer und nur für ihre eigene Wohnung (BEG EM Nr. 8.4.4). Einen rechtlichen Anspruch auf den Zuschuss gibt es nicht, die übrigen Bedingungen stehen im Ratgeber zur KfW-Förderung für Wärmepumpen.
Vor der Entscheidung für die Wärmepumpe können Häuser ab 3 Wohneinheiten die CO2-Initialberatung ENEO der IBB nutzen, gefördert mit 95 %, höchstens 595 € (Stand 22.09.2026). Für die Erneuerung der Heizung bietet die IBB außerdem Darlehen bis 100.000 € je Wohneinheit an. Ob sich Darlehen und Zuschuss in Ihrem Fall kombinieren lassen, klärt die Bank.